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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Leistungen

1. Frauke Radujkovic verpflichtet sich die Kunden im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen.

2. Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt normalerweise 60 oder 90 Minuten. Art, Umfang und Ort der Trainingseinheit werden mit dem Kunden individuell abgesprochen. Inhalte und Ziele des Trainings werden vorab in einem Beratungsgespräch abgestimmt.

§ 2 Externe Kosten

1. Werden aufgrund der Trainingsziele und -wünsche des Klienten Tageskarten, monatliche Mitgliedsbeiträge im Fitnessstudio, Platzgebühren (Badminton etc.) oder ähnliches erforderlich, sind diese Kosten vom Kunden zu übernehmen.

2. Erfordert die ganzheitliche Betreuung eine Behandlung durch Arzt oder Physiotherapeut, gelten die Abrechnungsmodalitäten dieser Kooperationspartner.

§ 3 Trainingsterminierung

1. Basis des Personal Trainings ist die zeitliche und räumliche Flexibilität. Diese Voraussetzungen möchte der Trainer erfüllen, um eine größtmögliche Flexibilität bei der Trainingsterminierung zu bieten. Deshalb sollten zuvor gebuchte Trainingsstunden bei Nichtinanspruchnahme bis 24 Stunden vor Trainingstermin abgesagt werden. Ansonsten erfolgt eine Berechnung.

2. Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Trainingstermin wird ebenfalls das Honorar für eine Trainingseinheit berechnet.

3. Bei Krankheit und daraus resultierender Trainingsabsage sollte Frauke Radujkovic nach Möglichkeit 24 Stunden vor dem vereinbarten Trainingstermin informiert werden.

4. Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage von Frauke Radujkovic können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits bezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet.

§ 4 Bezahlung

1. Die ersten 6 Trainingseinheiten werden im Voraus abgerechnet. Alle weiteren Trainingseinheiten werden jeweils zum Monatsende in Rechnung gestellt.

2. Der Kunde erhält eine Rechnung mit detaillierter Leistungsbeschreibung und Auflistung aller Trainingsstunden, die ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen zu zahlen ist.

§ 5 Allgemeines

1. Aus Gründen der Flexibilität ist es für meine Arbeit hilfreich, wenn Sie mir Ihren Urlaub 2 bis 4 Wochen vorher bekannt geben.

2. Um eine optimale Trainingsgestaltung zu gewährleisten und gesundheitliche Risiken auszuschließen, wird vor Trainingsbeginn ein Check-up durchgeführt. Diese persönlichen Daten unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht.

3. Liegen gesundheitliche Probleme vor, wird in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Facharzt über eine mögliche Trainingsgestaltung gesprochen.

§ 6 Schlussbestimmungen

1. Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGBs nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Als Gerichtsstand wird Wangen im Allgäu vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Stand August 2014

 

 

 
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